Podivin Composite Modellbau KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle persönlichen, schriftlichen, datenelektronischen (Internet, neue Medien und Fax) und telefonischen Bestellungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung und werden mit jeder Bestellung vom Besteller anerkannt. In den Geschäftsbedingungen nicht enthaltene Vereinbarungen haben nur in der Schriftform Gültigkeit.

2. Teilnehmer
PCM schließt Verträge mit Kunden ab, die
- unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 19. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
- juristischen Personen,
jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder dem angrenzenden Ausland. Handelt es sich nicht um einen diesen Voraussetzungen entsprechenden Kunden, ist PCM binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand
PCM liefert die vom Kunden bestellten Waren oder Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte PCM nachträglich erkennen, dass sich bei PCM ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferung eingeschlichen hat, wird PCM den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist PCM zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluss/Rücktrittsrecht
Der Vertrag kommt persönlichen, schriftlichen, per e-mail, per Fax oder telefonisch zustande. Der Kunde verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§864 ABGB). Über die Annahme eines Antrages auf Vertragsabschluß wird der Kunde entweder von PCM durch eine Bestätigung oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung unterrichtet.
Bei Fernabsatzgeschäften kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung vom geschlossenen Vertrag zurücktreten. Dafür genügt es, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesandt wird. Der Kunde ist zur unverzüglichen Rücksendung der Ware verpflichtet. Die Rückversandkosten (Porto) sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, dem Kunden wurde falsche oder mangelhafte Ware geliefert. Der Kunde kann dieses Rücktrittsrecht auch dadurch ausüben, dass er die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen an PCM zurückschickt. Für eine Wahrung der Frist genügt in diesem Fall die rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung für die Rücksendung der Ware ist, dass die Ware nicht beschädigt oder gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert ist. Bei einer Falsch- oder mangelhaften Lieferung trägt PCM die Rückversandkosten (Porto). Die Gefahr der Versendung sowie dessen Nachweis liegt beim Kunden.
Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie speziell für den Kunden bestellte Ersatz- oder Einzelteile.
Falls der Lieferant von PCM trotz vertraglicher Verpflichtung PCM nicht mehr mit der bestellten Ware beliefert, kann PCM entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder liefern oder vom Vertrag zurücktreten.

5. Preis
Alle Preise werden sowohl inkl. als auch exkl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen österreichischer MWSt. angegeben. Bei Verkauf an Kunden mit Wohnsitz bzw. Sitz in Österreich oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist der Preis inkl. österreichischer MWSt. zu zahlen. In allen anderen Fällen gilt der Preis exkl. österreichischer MWSt..

6. Eigentum
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von PCM. Soweit PCM im Rahmen der Gewährleistung Ware austauscht, hat der Kunde die ursprünglich gelieferte Ware unverzüglich an PCM zu retournieren.

7. Zahlung
Grundsätzlich erfolgt der Versand der bestellten Waren per Vorauskasse. Die Zahlungsbedingungen für Rechnungen lauten sofort netto ohne Abzug. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Zinsen von 2% per Monat als vereinbart. Dies bezieht sich auch auf die Betreibung durch Dritte. Allfällige Bankspesen hat der Besteller zu übernehmen.

8. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Lager Hohe Wand - Gaaden an die vom Besteller abgegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung von PCM oder einem von diesem Beauftragten an den Versender übergeben worden ist, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich.

9. Gewährleistung und Haftung
PCM gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Versandes bzw. der Warenübergabe in unserem Geschäft nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt ausser Acht. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und muss im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Da PCM keine Kontrolle über den korrekten Zusammenbau sowie den ordnungsgemäßen Betrieb oder Einsatz der von PCM gelieferten Waren hat, übernimmt PCM keine Haftung für Schäden, die durch den Gebrauch der Produkte verursacht werden. Falls aufgrund technischer Umstände von PCM nicht entschieden werden kann ob eine Gewährleistung berechtigt ist, wird dies vom Hersteller bzw. Lieferanten der Ware entschieden. Die Dauer der Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatz erfolgt gemäß § 933 der ABGB.
PCM übernimmt die Gewährleistung bezogen auf die einzelnen bestellten Waren, nicht aber für Sachgesamtheiten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. PCM haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet PCM nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Eine Gewährleistung kann auch nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile.
PCM haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden. Mittelbare Schäden (Drittschäden) sind generell ausgeschlossen. Soweit die Haftung von PCM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Sofern PCM eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Weder Datenverarbeitungsanlagen noch Computersoftware arbeiten nach dem aktuellen Stand der Technik stets fehlerfrei. Entsprechend kann PCM auch keinen unbedingt immer fehlerfreien Betrieb des Online-Handels technisch sicherstellen. Hinzu treten die Unwägbarkeiten des Internet selbst. PCM haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise von Kunden abgegebene Kaufangebote nicht bei PCM eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
Die vorstehenden Regelungen geben den vollständigen Haftungsumfang von PCM wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

10. Datenschutz
PCM gewährleistet, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten nur im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden und diese nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen und zu eigenen Marketingzwecken weitergegeben werden.

11. Online Informationen
Es wird keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte auf den Internetseiten von PCM übernommen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen PCM und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht Anwendung.
Die vorhergehenden Bestimmungen lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnliches Aufenthaltes vorgenommen hat.

13. Sonstiges
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt. Die Rechte des Kunden nach § 1052 ABGB bleiben jedoch unberührt.
Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist der zum Zeitpunkt des Anlassfalles gültige Firmensitz von PCM, Hinterfeldgasse 47, 2724 Hohe Wand - Gaaden, Österreich.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von PCM, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck kommenden Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Fassung Oktober 2017